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veröffentlicht am 14. Juli 2017
Einem tschechischen Auftragsfertiger ist im Veranlagungszeitraum 2008 durch einen starken Produktionsrückgang ein Verlust entstanden. Das Finanzamt hat den Steuerverlust angefochten, eine eigene Vergleichsanalyse durchgeführt und die Körperschaftsteuer nachgefordert. Die Steuernachzahlung wurde nach dem niedrigsten Gewinnaufschlag festgesetzt, der von den in die Vergleichsanalyse einbezogenen Vergleichsunternehmen erzielt wurde. Das Oberste Verwaltungsgericht hat das Ergebnis bestätigt.
Lesen Sie mehr im vollständigen Artikel „Czech Republic: Contract manufacturer’s losses disallowed by Tax Authorities and Supreme Administrative Court” (in Englisch).
Ing. Petr Tomeš
Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)
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Ing. Martin Koldinský
Certified Expert (Tschechische Republik)