IIT China: Steuerliche Vorteile für ausländische Personen bleiben erhalten – Doch Vorsicht ist geboten

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veröffentlicht am 11. Oktober 2018 / Lesedauer: ca. 2 Minuten

 

Die Gesetzesänderung zur persönlichen Einkommensteuer in China („Individual Income Tax”, kurz: IIT) wurde zwar vor Kurzem offiziell bekanntgegeben, es bleiben jedoch bis dato einige Details ungeklärt. Einer der Diskussionspunkte ist die Frage der Steueransässigkeit, die im neuen IIT-Gesetz definiert wird und einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerlast von Ausländern hat, die sich in China aufhalten.

 

 

Laut der Gesetzesänderung gilt jede natürlich Person als chinesischer Steueransässiger, wenn sie
  • einen Wohnsitz in China hat oder,
  • falls kein Wohnsitz vorliegt, sich 183 Tage oder länger in einem einzigen Steuerjahr in China aufhält.

 

Zur Diskussion steht die Frage, ob Ausländer, die sich mehr als 183 Tage in China aufhalten, ihr gesamtes Welteinkommen in China der IIT unterwerfen müssen.

 

Am 30. September 2018 hat sich der Verantwortliche der chinesischen Steuerbehörde dieser Frage angenommen: Gemäß den derzeit noch gültigen Anwendungsregelungen zur IIT („IIT Implementation Rules”) gilt für Ausländer eine Sonderregelung. Für Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, sich aber ein bis fünf Jahre in China aufhalten, sind nur die Einkünfte der chinesischen Einkommensteuer zu unterwerfen, die aus chinesischen Quellen stammen oder diesen zugerechnet werden (sog. „China sourced income”) („Fünfjahresregel”).

 

Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes, bleiben im Zuge der Umsetzung des neuen IIT-Gesetzes Präferenzregelungen für ausländische Personen zumindest teilweise erhalten.

  

Obwohl die vorliegende Stellungnahme der chinesischen Finanzbehörde zum Status der Steueransässigkeit viele Ausländer in China beruhigen mag, wird die neue Definition auf lange Sicht zweifellos Auswirkungen haben. Nach dem derzeitigen IIT-Gesetz können die ausländischen Personen die Konsequenzen der „Fünfjahresregel” vermeiden, indem sie in einem Steuerjahr China für mehr als 30 Tage am Stück verlassen oder sich kumulativ mehr als 90 Tage außerhalb Chinas aufhalten. Im Vergleich zu jetzigen IIT-Regelungen werden die neuen Regelungen verengt und wird die Wahrscheinlichkeit unter dem neuen Gesetz deutlich abgestiegen, dass ausländische Personen die „Fünfjahresregel” unterbrechen möchten.

 

Für ausländische Personen mit langer Aufenthaltsdauer in China ist es daher unumgänglich, die künftige Anwendungsregeln weiter im Auge zu behalten, und vor dem Inkrafttreten des neuen IIT-Gesetzes gemäß dem tatsächlichen Status zu erwägen, ob sie notwendig die „Fünfjahresregel” unterbrechen sollten, und entsprechend zu agieren.

 

Es ist noch unklar, ob die beantworten Präferenzregelungen weiterhin steuerfreie Vergünstigung gegen Rückerstattung für ausländische Personen decken werden. Inwieweit diese Regelung jedoch von Dauer ist, bleibt bis zu einer Neufassung der Anwendungsregeln offen.


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