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veröffentlicht am 12. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Das Coronavirus (Covid-19) breitet sich weiterhin weltweit aus. In Frankreich ergreifen die Behörden Maßnahmen zur Ausbreitungseindämmung und Einschränkung der Auswirkungen des Virus.
Unternehmen sind zwar verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sie müssen jedoch auch die Wahrung der Privatsphäre der Betroffenen sowie die Einhaltung der DSGVO sicherstellen.
Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat Empfehlungen an die Arbeitgeber darüber herausgegeben, was in Übereinstimmung mit der DSGVO und für die Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiter zulässig ist und was nicht.
Informationen, die die Gesundheit der Mitarbeiter betreffen, werden als „sensible persönliche Daten“ im Sinne von Artikel 9 der DSGVO eingestuft, und die Verarbeitung dieser Daten ist Gegenstand besonderer Überwachung.
Arbeitgeber sind berechtigt, medizinische Daten über eine betroffene Person zu verarbeiten, wenn dies erforderlich ist, damit der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit nachkommen kann.
Selbst im Falle einer Epidemie müssen die Grundprinzipien der DSGVO eingehalten werden:
Bei Meldung einer Kontamination sind Arbeitgeber zur Erhebung folgender Daten berechtigt:
Der Arbeitgeber wird somit in der Lage sein, auf Anfrage den Gesundheitsbehörden die Informationen über die Ansteckung mitzuteilen, die für die gesundheitliche oder medizinische Versorgung der betroffenen Person erforderlich sind, und kann gleichzeitig die Kontamination begrenzen.
Gemäß der CNIL ist die systematische und generelle Erhebung von Daten oder die Suche nach möglichen Symptomen eines Mitarbeiters oder seiner Angehörigen anhand von individuellen Anfragen unzulässig.
So ist es zum Beispiel nicht möglich,
Diese Empfehlungen können sich im Zuge der Ausbreitung des Virus ändern. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich über die Website der Regierung zu informieren und die offiziellen Richtlinien zu beachten. Die Empfehlungen der CNIL sind (in französischer Sprache) auf der Homepage zugänglich und können sich weiterentwickeln.
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Leila Benaissa
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Rödl & Partner in Frankreich