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Geht es nach einem Entwurf des litauischen Energieministeriums soll die litauische EE-Förderung zukünftig einem Marktprämienmodell unterworfen werden. Die Marktprämie soll wettbewerblich über energieträgerunabhängige Ausschreibungen be-stimmt werden. Sämtliche Marktteilnehmer sind ausdrücklich eingeladen, sich an der Gesetzesinitiative zu beteiligen und Vorschläge für dieses neue Fördermodell einzureichen.
Nach langer Stagnation und lediglich einiger Bewegung im Zusammenhang mit bereits bestehenden oder im Bau befindlichen Projekten erhalten die litauischen Erneuerbaren Energien (EE) endlich neue politische Unterstützung: Das Energieministerium veröffentlichte am 16. Mai 2018 den Entwurf eines neuen Förderungsmodells für Erneuerbare Energien.
Die vorgeschlagene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht eine völlig neue Form der Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen vor. Ziel ist es, die Stromerzeugung aus EE bis zum Jahr 2020 auf mindestens 3 Terawattstunden (TWh) zu steigern (zum Vergleich werden heute etwas mehr als 2 TWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert). Darüber hinaus soll eine zunehmende Integration von EE-Stromerzeugern in den Markt stattfinden.
Das bisher in Litauen bestehende Fördersystem basiert auf einem langfristigen und festen Förderansatz über 12 Jahre ab Erteilung der Energieerzeugungsgenehmigung. Die litauischen Förderinstrumente kennzeichnete bisher ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Erzeugungsarten sowie eine Förderungsdeckelung über eine Quotenregelung. Die Quoten wurden über technologiespezifische Ausschreibungen des Staates verteilt. Allerdings wurde diese Förderung bereits vor ca. 3 Jahren ausgeschöpft, seitdem fanden keine neuen Ausschreibungen mehr statt.
Demgegenüber soll das neue Fördermodell technologieneutral sein, d. h. der niedrigste Preis soll letztlich den Zuschlag erhalten, unabhängig von der Erzeugungsart. Wie bisher soll dem Betreiber einer EE-Anlage die Möglichkeit eingeräumt werden, eine planbare Rendite aus seiner Investition zu erzielen, indem eine umfangreiche Förderung gewährt wird. An die Stelle einer festen Einspeisevergütung würde dann allerdings das Instrument einer Marktprämie treten, die auf den Marktpreis aufgeschlagen wird – wie bisher soll diese Förderung auf maximal 12 Jahre gedeckelt werden (sollte sich die Anlage eher amortisieren, würde bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Kappung der Förderung stattfinden).
Einschnitte soll es auch hinsichtlich der Netzanschlusskosten geben. Die trug bisher meist der Netzbetreiber. Zukünftig soll hierbei dagegen der Erzeuger in die Pflicht genommen werden. Auch eine verpflichtende Teilnahme am Strombilanzausgleich weitet die Aufgaben für Erzeuger aus. Der bisher geltende und äußerst lukrative Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien soll hingegen beibehalten werden.
Die bereits erwähnte Marktprämie soll wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden. Diese Ausschreibungen werden unabhängig von der Art der EE und für bestimmte Produktionsmengen durchgeführt. Völlig neu an diesem Konzept ist, dass unter besonderen Voraussetzungen auch Projekte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, mit denen zu diesem Zweck bilaterale Vereinbarungen unterzeichnet werden, an diesen Ausschreibungen teilnehmen dürfen.
Entscheidend für die Berechnung der Förderung sind:
Neben dem Bau neuer Anlagen haben Investoren in Litauen überdies die Möglichkeit, über den sogenannten Zweitmarkt Anlagen (unabhängig davon, ob bereits fertiggestellt, noch im Bau oder in der Planungsphase befindlich) zu erwerben, denen bereits eine Einspeisevergütung nach dem bisherigen Modell zugesprochen wurde. Der Erwerber erhält hierdurch die bisher geltende garantierte Einspeisevergütung über den verbleibenden in der Genehmigung festgelegten Zeitraum und damit eine planbare Rendite.
Neben einer Senkung der CO2-Emissionen liegt der erklärte Fokus Litauens beim EE-Ausbau auf der Wiedererlangung seiner Energieunabhängigkeit, die es durch die Abschaltung und den Rückbau des Kernkraftwerkes Ignalina im Jahr 2009 verloren hat.
Das litauische Energieministerium hat mit dem nun vorgelegten Entwurf anerkannt, dass die in den vergangenen Jahren stockende Entwicklung der Erneuerbaren Energien neuen Anschub benötigt – insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Energieunabhängigkeit des Landes. Derzeit befindet sich die Planung des neuen Förderungsmodells allerdings in einer noch sehr frühen Phase: Die EEG-Novelle soll, soweit sie vom litauischen Parlament verabschiedet wird, voraussichtlich zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.
In jedem Fall verspricht der Entwurf den langersehnten neuen Rückenwind für den litauischen EE-Sektor, was sowohl für Bauunternehmen als auch Erzeuger neue Möglichkeiten eröffnen dürfte.
Seit vielen Jahren ist Rödl & Partner in den baltischen Staaten einer der Vorreiter bei Beratungsleistungen für den Sektor der Erneuerbaren Energien. In diesem attraktiven Markt für Energieprojekte haben wir uns bei wichtigen internationalen Investoren und Anlagenbauern den Ruf eines der führenden Rechts- und Steuerberatungsspezialisten erworben. Sollten Sie daher weitere Informationen zum Thema wünschen, stehen Ihnen unsere interdisziplinären Experten selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Hans Lauschke
Jurist
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Liudgardas Maculevičius
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