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veröffentlicht am 18. August 2021
In diversen Gesetzesbeschlüssen haben einige Bundesländer in den vergangenen Monaten eine Solarpflicht beschlossen. Nach diesen Vorschriften ist bei der Neuerrichtung ebenso wie bei der Sanierung von Gebäuden und Parkplätzen in Zukunft die Installation einer Photovoltaikanlage Pflicht. Als erste Bundesländer überhaupt haben Hamburg und Baden-Württemberg bereits 2020 eine solche Solarpflicht in ihren Klimaschutzgesetzen verankert. Die Stadt Berlin ist diesem Beispiel gefolgt und hat 2021 ein entsprechendes Solargesetz auf den Weg gebracht.
Um auch in Schleswig-Holstein den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, hat das Kabinett eine Novellierung des Energie- und Klimaschutzgesetzes beschlossen. Ein gesetzlicher Beschluss soll noch dieses Jahr folgen. Auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen wollen in näherer Zukunft eine gesetzliche Pflicht zur Installation von PV-Anlagen einführen. Dem Landtag von Rheinland-Pfalz liegt hierzu bereits ein Gesetzentwurf der regierenden Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. In Bremen wurde ein Dringlichkeitsantrag der Bremischen Bürgerschaft beschlossen, um die Stadt durch die Einführung einer Solarpflicht zu einer „Solar City“ zu machen.Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Landesregelungen, deren Eintritt und Umfang:
Gesetz in Kraft getreten
20.02.2020
Novellierung Klimaschutzgesetz:
Verabschiedung
14.10.2020; in Kraft getreten
24.10.2020;
Gesetzentwurf zur erneuten Novellierung Klimaschutzgesetz 13.07.2021
Gesetz beschlossen
05.07.2021;
in Kraft getreten
16.07.2021
ab 01.01.2023 bei Neubauten
ab 01.01.2025 bei Sanierung von Bestandsgebäuden
ab 01.01.2022 bei Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen
ab 01.05.2022; bei Neubau von Wohngebäuden
ab 01.01.2023; bei grundlegender Dachsanierung
§ 16 HmbKliSchG
Verpflichtung zum Vorhalten einer Anlage zur Stromerzeugung durch Nutzung solarer Strahlungsenergie für Neubauten und Bestandsgebäude
§ 8a Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
- beim Neubau von Nichtwohngebäuden
- beim Neubau von Wohngebäuden
Solargesetz Berlin
verpflichtende Mindestgröße für Photovoltaikanlagen auf Neubauten und für den Bestand im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches
Mindestgröße/ Mindestnutzung
Dachfläche
Parkplatz
- ab 35 Stellplätzen
- Mindestnutzung nicht definiert
Schleswig-
Holstein4
Gesetzentwurf
08.07.2021
Beschluss Bremische Bürgerschaft
10.06.2020
§ 11 Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden
§ 4 Landessolargesetz- LSolarG Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei der Errichtung von gewerblich genutzten Neubauten
Beschlussempfehlung
verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Bestandsgebäuden
§ 10 Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen
§ 5 Landessolargesetz- LSolarG
Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei der Errichtung neuer offener Parkplätze
Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 stellt die Bundesregierung auch die Einführung einer Solarpflicht auf Bundesebene in Aussicht. Der Bund will eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht bei Neubauten und größeren Dachsanierungen in einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festhalten. Eine für das Jahr 2023 ohnehin geplante Überarbeitung des GEG soll mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm auf 2022 vorgezogen werden.7 Der bayerische Ministerpräsident hat zunächst auch darauf verwiesen, dass er bei diesem Thema lieber auf die Regelungen im Bund wartet und somit keine Länderregelung für Bayern anstrebt.8Klimapolitisch sind die Vorgaben in Gänze wünschenswert; sie werden einem höheren Anteil von PV-Strom an der Gesamtenergieerzeugung Vorschub leisten. Auch wenn die dezentrale Erzeugung gerade durch die PV-Dächer im Vertrieb in Einzelfällen zu reduzierten Strommengen führen wird, ist die weitaus interessantere Frage: Wer projektiert die kommunalen Parkplätze? Selbstverständlich stehen dafür ausreichend Unternehmen mit Lösungen zur Verfügung; für örtliche Stadtwerke wird es aber spannend, wenn sie die Projektierung (als Energieversorger) für die Kommune übernehmen und sich somit den Zugriff auf die Parkplatzflächen und den Ausbau mit PV sichern. Denn dann schließen sich an den reinen Betrieb der Anlagen noch weitere Dienstleistungen an. So liegt es nahe, perspektivisch auch Ladeeinrichtungen aufzubauen und über Videokameras, LED-Beleuchtung und weitere Leistungen wie die Parkplatzbewirtschaftung nachzudenken. Derartige Überlegungen reichen bis hin zu Paketstationen etc. Doch zurück zum Betrieb: Wer die Hand auf der Anlage hat, entscheidet auch über die diversen Vermarktungsmöglichkeiten. Beispielsweise lässt sich der PV-Strom auch direkt vor Ort in räumlicher Nähe nutzen und ggf. auch in „Urban PPAs” gießen – Strom für die Kommune vom kommunalen Parkplatz. Es gibt, natürlich immer erheblich beeinflusst von der konkreten örtlichen Lage (zentral, Pendlerbahnhofsparkplatz, Freizeiteinrichtungen etc.) viele Möglichkeiten, die die Stadtwerke als Partner vor Ort gut umsetzen können. Die o. g. Bundesländer laufen somit einer Entwicklung voraus, die sich mittelfristig auch für den Bund abzeichnet. Stadtwerke werden deutschlandweit gut daran tun, sich möglichst bald mit den Möglichkeiten der PV-Projekte bei Neubauten, bei Parkplätzen oder innerhalb der Flächenkulisse des EEG auseinanderzusetzen, um Projekte auf den Weg zu bringen. _______________________________________________________Quellen:1 Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz und zur Änderung der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten,
Microsoft Word - S01-BUKEA-Anlage_HmbKliSchUmsVO (003).DOCX (hamburg.de);
Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas,2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-WürttembergGesetzentwurf der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU3 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein5 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP6 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD7 Bayern Innovativ, Sofortprogramm Solarpflicht ab 2022 8 https://www.pv-magazine.de/2021/07/21/soeder-will-bundesweite-solarpflicht-eine-verpflichtende-photovoltaik-vorschrift-in-bayern-kommt-dagegen-erstmal-nicht/
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Kai Imolauer
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
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