Home
veröffentlicht am 3. September 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Nach dem veröffentlichten Referentenentwurf (RefE) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf (RegE) am 24. Juli 2024 beschlossen. Der nun offizielle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur CSRD-Umsetzung muss in den nächsten Schritten noch im Bundestag verabschiedet und anschließend verkündet werden, was theoretisch noch planmäßig bis Ende des Jahres geschehen soll. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum CSRD-RegE und greifen wichtige inhaltliche Aspekte zur CSRD-Umsetzung auf.
Dr. Christian Maier
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)
Head of Sustainability Services, Partner
Anfrage senden
Lena Koch
Consultant