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zuletzt aktualisiert am 10. Juli 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Nach einem ereignisreichen Gesetzgebungsverfahren wurde am Freitag, den 5. Juli 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Innerhalb einer zweijährigen Frist muss die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der CSDDD sowie auch des aktuell geltenden Sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist die Implementierung eines risikobasierten Sorgfaltspflichtensystems in Unternehmen, welches Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße in der Lieferkette verhindert, behebt oder zumindest mindert.
Carla Everhardt
Rechtsanwältin
Associate Partner
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Profil
Anne Egensperger
Consultant ESG – Legal
Senior Associate