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veröffentlicht am 12. Juni 2019 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Am 14. Mai 2019 genehmigte das thailändische Kabinett die Befreiung von drei Dienstleistungs-kategorien, die bislang dem Erfordernis einer Auslandsgeschäftslizenz unterlagen. Es folgt damit der Empfehlung des Handelsministeriums nach dessen Durchsicht der im dritten Annex zum Foreign Business Act (im Folgenden FBA) B.E. 2542 (1999) aufgeführten Kategorien.
Markus Schlüter
Rechtsanwalt
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