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veröffentlicht am 12. April 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute
Am 4. April 2021 einigten sich die mexikanische Privatwirtschaft, der öffentliche Dienst und die Gewerkschaften schließlich auf gemeinsame Leitlinien für die geplante Reform des Arbeitsrechts-Outsourcing.
Die Leitlinien lauten:
Der mexikanische Kongress wird diese Richtlinien nun diskutieren und muss diese in ein Gesetz umwandeln. Daher sind sie momentan weder bindend noch endgültig und können noch geändert werden. Die Regierungspartei MORENA möchte, dass der Kongress im Schnellverfahren zustimmt. Derzeit sehen sie den 1. Mai 2021 als Termin für das Inkrafttreten der Regelung vor.
Dr. Dirk Oetterich, LL.M.
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