Nachhaltigkeit zahlt sich aus – Öffentliche Fördermittel im Fokus

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zuletzt aktualisiert am 13. September 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Es gibt verschiedene Faktoren, die unternehmerische Veränderungen im Bereich Nach­haltigkeit vorantreiben können. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwen­dig­keit, nachhaltige Praktiken zu implementieren, um Umweltauswirkungen zu reduzieren, soziale Verantwortung zu übernehmen und langfristigen Erfolg sicherzu­stellen. Aber nicht allein die Notwendigkeit einer ökologisch verantwortlichen Zukunft sind Treiber unter­nehmerischer Veränderungen.

        

  

 

     
Besonders von Seiten der Regierung wird durch Fördermaßnahmen die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft stetig vorangetrieben. Um Ihre Ziele für Klima und Umwelt zu erreichen, hat die Bundes­regierung großzügige Förderpakete geschnürt. Insbesondere im Kontext der Energieeffizienz stehen eine Reihe an Förderoptionen zur Verfügung. 
    
Die nachfolgende Übersicht zeigt einen Ausschnitt möglicher Förderprogramme auf Bundesebene. Neben den dargestellten Bundesprogrammen stehen auch auf Landes- und EU-Ebene verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

     

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Programm
​Kurzbeschreibung ​Förderart ​Antragstellung Link
Energieeffizienz in der Wirtschaft​​
​Dekarbonisierung in der Industrie ​Förderung der energie­inten­siven Industrie bei der Reduktion prozessbedingter Treibhausgasemissionen ​Zuschuss­­förderung
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Antragsfrist fortlaufend
​Kompetenz­­zentrum
Klima­schutz in energie­intensiven Industrien
(KEI)
​Bundesförderung
für Energie- und Ressourcen-effizienz in der Wirtschaft –
Zuschuss

​Förderung von Maßnahmen

zur Energieeinsparung und Redu­zierung der Kohlendioxid-Emissionen:

  • Querschnittstechnologien
  • Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Energiebezogene Optimie­rung von Anlagen und Prozessen
  • Transformationskonzepte
  • Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
​Zuschuss­förderung ​Der Antrag ist elektronisch über das BAFA* zu stellen ​Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle
​Bundesförderung für Energie- und Ressourcen-effizienz in
der Wirtschaft – Kredit
Förderung von Maßnahmen
zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlen­dioxid-Emissionen:

  • Querschnitts­technologien
  • Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • MSR-Technik, Sensorik und Energiemanage­ment­software
  • Energiebezogene Optimie­rung von Anlagen und Prozessen
  • Transformations­konzepte
  • Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
​Kredit mit Tilgungs­zuschuss ​Kreditbean­tragung direkt über die finanzierende Bank (nicht über die KfW**) KfW
​Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb ​Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuerbaren Energien (Wettbewerbs­kriterium: Verhältnis Förder-Euro zu CO2 Einsparung) Zuschuss­förderung
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr (die aktuelle Runde geht von 1.7.2023 bis 31.8.2023)
​Bundes­­­minis­te­rium für Wirtschaft
und Klima­schutz
​KMU-innovativ: Ressourcen-effizienz und Klimaschutz ​Risikoreiche FuE Vorhaben in den Bereichen
  • Rohstoffeffizienz
  • Energieeffizienz und Klima­schutz
  • Erhaltung biologischer Vielfalt
  • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Nachhaltiges Flächenmanagement
​Zuschuss­förderung
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden
  • Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15.4. und der 15.10. eines Jahres
​Bundes­minis­terium für Bildung und Forschung
​Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von
grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur
​Förderung grüner und nachhaltiger Techno­logien und Infrastrukturen im Ausland:
  • Durchführbarkeits­studien
  • Pilot- und Modellvorhaben
  • Initialprojekte
​Zuschuss­förderung
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Projektskizzen können jeweils bis 1. März eines Jahres eingereicht werden
Export­­initiative Umwelt­­schutz
​Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter ​Insbesondere Förderung bei der Entwicklung langlebiger Konsum­güter deren Herstellung und Nutzung mit möglichst wenig Umwelt­belastungen einhergeht Zuschuss­förderung
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Anträge können kontinuierlich gestellt werden
DBU
​Umweltinnovations-programm ​Förderung großtechnischer Anlagen mit Innovations­charakter ​Investitions­zuschuss oder Zins­zuschuss
  • ​Zweistufiges Antragsverfahren
  • Skizzen können jederzeit eingereicht werden (Ausnahme bilden Förder­schwerpunkte und Förderinitiativen innerhalb des Förder­programms)
​Umwelt­­inno­vations­­pro­gramm
​Innovative Klimaschutz-projekte ​Förderung von nicht-investiven Projekten die einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung liefen (Pilotvorhaben und bundesweite Verbreitung) ​Zuschuss­förderung
  • Zweistufiges Antragsverfahren
  • Einreichungsfristen: 15.6.2023 bis 15.9.2023 
Innovative Klimaschutz­projekte | Nationale Klimaschutz­initiative des Bundesumwelt­ministeriums
​KfW Umweltprogramm ​Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Vermei­dung oder Verminde­rung von Umweltbelastungen ​Zinsverbilligter Kredit
  • ​Einstufiges Antragsverfahren
  • Anträge können kontinuierlich eingereicht werden
KfW
​7. Energie-forschungs-programm ​Angewandte Forschung, Entwicklung und Demon­s­tration von Energie­tech­nologien ​Zuschuss­förderung
  • Zweistufiges Antragsverfahren
  • Anträge können kontinuierlich eingereicht werden bzw. je nach Einreichungsfrist der aktuellen Förderinitiativen
Projekt­träger Jülich | For­schungs­zentrum Jülich
​Kälte-Klima-Richtlinie ​Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klima­anlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen ​Zuschuss­förderung ​Anträge können fortlaufend bis 31.12.2023 eingereicht werden Kälte-Klima-Richtlinie | Nationale Klimaschutz­initiative des Bundes­um­welt­ministeriums
​KfW Programm
Erneuerbare Energien Standard
  • ​Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und
    -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende
​Kredit ​Kreditbeantragung direkt über die finanzierende Bank (nicht über die KfW) KfW
​BAFA Modul 5: Transformations-konzepte ​Unterstützung von Unter­nehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Trans­formation hin zur Treibhaus­­gasneutralität (darunter auch Förderung von Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammen­hang mit der Erstellung eines Transformationskonzepts) ​Zuschuss­förderung Der Antrag ist elektronisch über das BAFA* zu stellen BAFA – Modul 5: Transforma­tionskonzepte
​Wasserstoff
​Nationales Innovations-programm Wasserstoff- und
Brennstoff-zellentechnologie
​Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität ​Zuschuss­förderung
  • ​Einstufiges Antragsverfahren
  • Jeweilige Stichtage werden in separaten Aufrufen bekannt gegeben
​Projektträger Jülich | For­schungs­zentrum Jülich
​Ideenwettbewerb „Wasserstoff-republik Deutschland“ –
Grundlagen-forschung Grüner Wasserstoff
​Förderung von hoch­innovativen Lösungen für Kernfrage­stellungen Grünen Wasserstoffs entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Materialforschung, Systemstudien ​Zuschuss­förderung ​Skizzen können jederzeit eingereicht werden ​Projekt­träger Jülich | For­schungs­zentrum Jülich

Stand: 11.8.2023

Neben den oben genannten Förderinstrumenten im Bereich Wasserstoff erfolgt darüber hinaus für ausgewählte energieintensive Branchen eine Subventionierung mittels „Carbon Contracts for Difference“. Dabei erfolgt eine Förderung der durch kostenintensivere Technologien entstehenden höheren CO2-Vermeidungskosten im Vergleich zum Erwerb von Emissionszertifikaten. Das erste vorbereitende Verfahren wurde am 6. Juni 2023 gestartet.
  
Ob eine Kumulierung der oben genannten Programme möglich ist, muss im Hinblick auf die programm­spezi­fischen Vorgaben sowie dem Beihilferecht hinsichtlich maximal zulässiger Beihilfeintensitäten geprüft werden.
  
Grundsätzlich gilt es, die jeweiligen Richtlinien und Anforderungen der Fördermittelgeber sogfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihre Projekte den geforderten Kriterien entsprechen. Neben dem konkreten Investitionsvorhaben müssen ebenso spezifische Vorgaben hinsichtlich der Antragsberechtigung, technischer Mindestanforderungen und potenzieller Fristen berücksichtigt werden.



*BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
**KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
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