Neuer italienischer Steuerkalender: Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 2. Mai 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Ausschließlich für den Steuerzeitraum, der am 31. Dezember 2023 endet, wurde die Frist für die Einreichung der Formulare SC und IRAP um 15 Tage verlängert.​




Das Finanzamt (Italien: „Agenzia delle Entrate“) hat in ihrem Rundschreiben Nr. 8 vom 11. April 2024 die jüngsten Bestimmungen über Steuererklärungen im Hinblick auf die Bestimmungen des Gesetzesdekrets (Italien: „Decreto legislativo“) Nr. 1 vom 8. Januar 2024 (das so genannte italienischen „Adempimenti“-Dekret) und Artikel 38 des Gesetzesdekrets (Italien: „Decreto legislativo“) Nr. 13 vom 12. Februar 2024 geprüft.

Artikel 11 Absatz 1 des italienischen „Adempimenti“-Dekret sah in Abänderung von Artikel 2 des Präsidialdekrets Nr. 322/98 eine ordentliche Vorverlegung der Frist für die telematische Einreichung der SC- und IRAP-Formulare mit Wirkung vom 2. Mai 2024 vor. 

Insbesondere wurde die Frist für die Einreichung dieser Erklärungen auf das Ende des neunten Monats nach Ablauf des Steuerzeitraums vorverlegt.

Artikel 38 des genannten Gesetzesdekrets (Italien: „Decreto legislativo“) Nr. 13/2024 sieht jedoch eine Abweichung von der vorgenannten Frist für den am 31. Dezember 2023 laufenden Steuerzeitraum vor. Für diesen Steuerzeitraum wurde die Frist für die telematische Einreichung der Formulare SC und IRAP 2024 verschoben:
  1. vom 30. September 2024 auf den 15. Oktober 2024 für Steuerpflichtige, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt​;
  2. vom Ende des neunten Monats nach dem Ende des Steuerzeitraums auf den fünfzehnten Tag des zehnten Monats nach dem Ende des Steuerzeitraums für Steuerpflichtige, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht​.

Da in dem genannten Rundschreiben keine Unterscheidung getroffen wird, ist davon auszugehen, dass die Bestimmungen von Artikel 38 des Gesetzesdekrets (Italien: „Decreto legislativo“) Nr. 13/2024 auf alle Steuerpflichtigen Anwendung finden, unabhängig von der Anwendung des ISA oder dem Beitritt zum Vergleich mit den Gläubigern. 

Im Gegensatz dazu bleiben die in Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzesdekrets (Italien: „Decreto legislativo“) Nr. 1/2024 festgelegten Übergangsregelungen anwendbar. Steuerpflichtige, deren Steuerzeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wenden daher weiterhin die bisherigen Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen (d.h. der letzte Tag des elften Monats nach Ende des Steuerzeitraums) für den Steuerzeitraum an, der vor dem am 31. Dezember laufenden Zeitraum liegt und nach dem 2. Mai 2024 endet.

Beispielsweise muss ein Unternehmen mit einem Steuerzeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 seine Formulare SC 2023 und IRAP 2023 bis zum 31. Mai 2024 einreichen.

Die früheren Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen gelten auch dann, wenn die Frist für die Einreichung der Erklärungen vor dem 2. Mai 2024 abläuft. 

Deshalb sollte eine Kapitalgesellschaft (Italien: „Società di capitali“) mit einem Steuerzeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 die Formulare SC und IRAP 2023 bis zum 30. April 2024 einreichen.

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