Home
veröffentlicht am 6. März | Lesedauer ca. 2 Minuten
Es ist nicht von der Hand zu weisen. In Extremsituationen können Vermögensschäden (dolose Handlungen, Fehler in Entscheidungen, etc.) entstehen. Gerade in der heutigen Zeit, in den die Personalkapazitäten bei den Unternehmen optimiert sind und für die Urlaubszeiten und „normalen“ Krankheitszeiten die Vertretung noch geregelt ist, kann es durch Covid-19 dazu kommen, dass das in Unternehmen vorhandene Interne Kontrollsystem nicht mehr wirksam gelebt werden kann. Was bedeutet das für die Unternehmen?
Man könnte meinen, das man aufgrund der Verteilung von Aufgaben innerhalb eines Teams eine gewisse Zeit auch mit einem reduzierten Internen Kontrollsystem arbeiten kann. Allerdings darf man nicht unterschätzen, welche Folgen dieses für das Unternehmen haben kann. Dabei geht es darum, dass Entscheidungen nicht korrekt getroffen werden und dadurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht. Es besteht zudem die Gefahr, dass es aufgrund der reduzierten Mitarbeiterzahl und den reduzierten Kontrollen zu Vermögensschäden kommt. Das sollte man innerhalb der folgenden Phasen betrachten:
Im Nachfolgenden wollen wir wertvolle Hinweise darauf geben, wie sich das Unternehmen verhalten sollte.
Je nach Größe des Unternehmens und der Unternehmenskultur ist das interne Kontrollsystem, das definiert, gelebt und in der IT abgebildet wurde, unterschiedlich ausgeprägt. Schon in der Vorbereitung auf eine Krise, mit größeren Ausfällen von Mitarbeitern, sollte analysiert werden, welche Teile des Internen Kontrollsystems zwingend einzuhalten sind. Daneben sollte geprüft werden, ob mit Blick auf Vermögensschäden wichtige Maßnahmen für Beschaffungen, Projekte, Projektabnahmen etc. verschoben werden können oder ob im Krisenfalle eine Vertretung sichergestellt ist.
Konkret bedeutet das in jedem Fall:
Sollte im Unternehmen die Kapazität und das Know-how für die Vorbereitungsphase bzw. für die Vertretung fehlen, empfiehlt sich die Einbindung des Krisenteams von Rödl & Partner.
Tritt nach Definition aus der Vorbereitung der Notfall bzw. die Krise ein und sind ein oder mehrere Funktionsträger sowie Vertreter betroffen, werden analog der definierten Notfallpläne die Maßnahmen eingeleitet.
Je nach Ausmaß des Ausfalls der Funktionsträger und deren Vertretung ist seitens des Krisenstabs Einzelfallentscheidungen notwendig. Solche könnten sein:
Auch hier könnte bei multiplen Notfällen die eigenen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung der Aufgaben im Krisenstab gefährdet sein.
Nach der Krise sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Da die Ressourcen innerhalb der Funktionsträger in der Regel nicht üppig ausgestattet sind, stellt sich die Frage nach der Einbindung Dritter.
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Frank Reutter
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA
Partner
Anfrage senden
Falk Hofmann
ISO/IEC27001/KRITIS -Auditor