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veröffentlicht am 12. Dezember 2024 I Lesedauer ca. 6 Min.
Die Ausweitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfordert, dass künftig auch große, nicht kapitalmarktorientierte, Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 gemäß Artikel 8 Absatz 1 der EU-Taxonomie-Verordnung berichten müssen. In Vorbereitung auf die Berichterstattung und Offenlegung der relevanten Kennzahlen müssen diese Unternehmen taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit für den Umsatz, die Investitionen (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) identifizieren. Dieser Identifizierungsprozess stellt für viele Unternehmen operativ eine Herausforderung dar, da es gilt Interpretationsspielräume auszulegen, NACE-Codes korrekt anzuwenden und oftmals komplexe Konzernstrukturen zu berücksichtigen. Dieser Artikel beleuchtet, was bei der Identifizierung taxonomiefähiger Aktivitäten beachtet werden sollte.
Dr. Christian Maier
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)
Head of Sustainability Services, Partner
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Patrick Werner
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